Hausordnung

Hausordnung der Kita Zwergenhaus

 

  • Die Eltern richten sich nach den im Betreuungsvertrag vereinbarten Regelungen.
  • Das Fernbleiben des Kindes von der Kindertagesstätte ist in der Einrichtung bis 8.00 Uhr zu melden: Tel.: 0375/2739340
  • Die Kinder dürfen nur von den im Betreuungsvertrag festgelegten Personen abgeholt werden. - Das Kind ist von einer berechtigten Person an die diensthabende Erzieherin zu übergeben bzw. von einem Abholberechtigten wieder in Empfang zu nehmen.
  • Für das Abholen des Kindes durch weitere Personen bedarf es einer schriftlichen Mitteilung. Es kann der Personalausweis verlangt werden.
  • Nach der Übergabe der Kinder an die abholberechtigten Personen, ist aus sicherheitstechnischen Gründen die Einrichtung bzw. das Spielplatzgelände der Einrichtung zu verlassen.
  • Um einen geregelten Tagesablauf zu gewährleisten, bringen die Eltern bitte ihr Kind bis 9.00 Uhr in die Einrichtung.
  • Aus Sicherheitsgründen ist die Einrichtung abgeschlossen und der Zutritt erfolgt mit einem von Ihnen erworbenen Transponder. Dieses Chipsystem ermöglicht den Zugang zu der Kindertagesstätte wochentags zu folgenden Zeiten:              

Montag bis Freitag:    

6.00- 12.00 Uhr
13.30- 17.00 Uhr

  • Die Einnahme des gemeinsamen Frühstücks erfolgt bei allen Gruppen um 8.00 Uhr. Die Eltern geben ein gesundes, dem Kind angemessenes Frühstück mit. Das Mittagessen findet zu folgenden Zeiten statt:

Krippe: 

Kindergarten: 

ca. 10.40 Uhr

ca. 11.00 Uhr

               

  • Das Betreten der Gruppenräume und Sanitärräume mit Straßenschuhen ist aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
  • Für das Mitbringen von Spielsachen, Schlitten, Roller u. ä. übernimmt die Einrichtung keine Haftung (Kennzeichnung mit Namen).
  • Notwendige Medikamente der Kinder sind nur an das Personal mit dem vom Arzt
  • unterschriebenen Medikamentenzettel auszuhändigen.
  • Es werden keine Speisen in der Einrichtung erwärmt. Sollte ein Kind nicht an der Mittagversorgung teilnehmen, nimmt es sein Essen aus der Brotbüchse ein.
  • Aus Gründen des erhöhten Unfallrisikos ist es nicht gestattet, Schmuck, wie Ohrringe, Ketten, Armbänder, Ringe u. ä. zu tragen. Für Krippenkinder ist das Tragen von Haarspangen und oben genannten Dingen nicht erlaubt.  
  • Die Eltern achten auf sicheres Schuhwerk ihrer Kinder. Clogs, Pantoletten u. ä. sind verboten.
  • Das Filmen und Fotografieren ist aus datenschutzrechtlichen Gründen auf dem Gelände untersagt!
  • Auf dem gesamten Gelände herrscht Rauchverbot.
  • Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Aushänge an der Pinnwand im Eingangsbereich und den Garderoben der Gruppen.
  • Auftretende Probleme sind unbedingt vertraulich zu behandeln. Bei der Klärung ist der Dienstweg einzuhalten: Pädagogische Fachkräfte - Leitung - Geschäftsführung/Verein - Ämter.

Reinsdorf, den 13. September 2022

 

Katja Brauße

Leiterin der Einrichtung